Evangelische Kindertagesstätte Sulzkirchen

Anmeldung

Anfragen für Betreuungsplätze und Anmeldungen sind jederzeit möglich.
Die Kinder werden aufgenommen, soweit Plätze vorhanden sind.
Alle Kinder und Eltern können vor der Aufnahme zum "Schnuppern" in die Einrichtung kommen.
Die Aufnahme und Eingliederung des Kindes in die Einrichtung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes.
Jedes Jahr finden kurz vor Weihnachten zur besseren Planung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen Anmeldetage für die Aufnahme zum kommenden Kindergartenjahr (September) statt. Darüber hinaus ist hierfür ein Tag der offenen Türe geplant.

 

Mit folgenden Formularen können Sie Ihr Kind in der Einrichtung voranmelden:

Voranmeldung_Krippe_Sulzkirchen_2025-26.pdf

Voranmeldeformular_Kiga_Sulzkirchen_2025-26.pdf

Der Eingang des Formulars in der Kita stellt lediglich eine Voranmeldung dar und keine sichere Platzzusage. Diese ist erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen möglich.

 

Interessierte Eltern wenden sich bei Fragen bitte an:

Frau Nicole Weglöhner

Tel.: 09179 / 55 04

oder per Mail an: kita.sulzkirchen@elkb.de

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

uns ist bewusst, dass Sie vielfälltige Gründe haben, warum sie zwingend auf einen KiTa-Platz angewiesen sind. Leider ist es auch in diesem Jahr wieder so, dass wir deutlich mehr Voranmeldungen als KiTa-Plätze haben, weshalb wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Aussage zu einem möglichen KiTa-Platz im KiTa-Jahr 2024 geben können.

Die definitive Anzahl an freiwerdenden Kindergartenplätzen ist erst nach der Einschulung der örtlichen Grundschulen möglich, da wir erst im Anschluss erfahren, wie viele Kinder uns wirklich verlassen. Durch die Korridorlösung, in der Eltern von Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September geboren wurden, entscheiden können, ob Sie Ihr Kind einschulen oder nicht, kann sich die Zahl der tatsächlichen Vorschulkinder und damit auch der freiwerdenden Kindergartenplätze stark verändern. Im letzten Jahr haben wir diese Zahl erst Mitte April erfahren, sodass wir erst danach die neuen Verträge herausgeben konnten. Leider ist dies auch in diesem jahr wieder der Fall (Stichtag der Einschulung ist voraussichtlich der 11. April 2023).

Natürlich ist uns bewusst, dass die Kinder einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG). Allerdings bezieht sich dieser Anspruch nicht auf eine spezielle Einrichtung, sondern auf das gesamte Gemeindegebiet (siehe hierzu Urteil des BVerwG vom 25. April 2011, Az.: 5 C 18/01). Im Gemeindegebiet Freystadt befinden sich fünf Einrichtungen, auf die sich der Rechtsanspruch verteilt. Dies können Sie auch auf der unten verlinkten Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales nachlesen:

https://www.tagespflege.bayern.de/gesetz/rechtsanspruch/index.php

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
(Stand September 2023)

Die verbindlich zu buchende Kernzeit im Kindergarten (4 Stunden) ist auf den Zeitraum von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. In dieser Zeit bitten wir unnötige Besuche und Kontakte zu den Kindern zu vermeiden, um die Arbeit in der Einrichtung nicht zu stören.

Wenn Sie Ihr Kind für den Kita-Tag abmelden möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 8.00 Uhr mit.

 

Bring- und Abholzeiten

Der Frühdienst empfängt die ersten Kinder ab 7.00 Uhr.
Bis spätestens 8.30 Uhr sollen alle Kinder gebracht und die Eltern das Haus verlassen haben.
Abholzeiten finden abhängig von der gebuchten Betreuungszeit entweder zwischen 12.30 Uhr und 13.00 Uhr oder zwischen 13:45 Uhr und 14.00 Uhr bzw. zwischen 14:45 Uhr und 15.00 Uhr statt.

 

Schließtage

Die Tage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres im September mitgeteilt. Den aktuellen Kalender finden Sie zusätzlich hier:

Kalender_Eltern_2023-24.pdf

 

Elternbeitrag (alle Beiträge sind pro Monat zu verstehen)

Die Elternbeiträge decken alle anfallenden Kosten (inkl. Getränke, Material, u.ä.)
Es gibt Geschwisterermäßigung in Höhe von 25%, wenn mindestens 2 zahlende Kinder betreut werden.
Die Elternbeiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben und per Lastschrift eingezogen.

Alle Kinder, die das 3. Lebensjahr im Jahr 2023 vollenden, werden ab September vom Freistaat Bayern mit 100€ Beitragsbonus unterstützt. Sie bezahlen nur die Differenz zum Regelbeitrag (zum Beispiel: Kindergartenbeitrag: 133€ - Beitragsbonus: 100€ = 33€ Abbuchung von Ihrem Konto)

Kindergarten:

(Mindestbuchung 20 Stunden/Woche)

4 - 5 Stunden = 99 €

5 - 6 Stunden = 109 €

6 - 7 Stunden = 121 €

7 - 8 Stunden = 133 €

Krippe:

(Mindestbuchung 15 Stunden/Woche)

2 - 3 Stunden = 143 €

3 - 4 Stunden = 158 €

4 - 5 Stunden = 173 €

5 - 6 Stunden = 191 €

6 - 7 Stunden = 211 €

7 - 8 Stunden = 232 €

(Stand September 2023)